Benutzerordnung

des Medienzentrums

     
 

 

1. Das Medienzentrum ist ein Arbeitsbereich sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer. Sie dient zur Recherche für Referate, Spezialgebiete, zur Vorbereitung auf den Unterricht, zum Anschauen bzw.  Anhören von DVDs und CD’s, zur Benützung von CD-ROM’s und einfach zum Schmökern guter Bücher. Lärm stört beim Lesen und Lernen!

 

2. Die Benützung des Medienzentrums ist nur in Anwesenheit des Bibliothekars oder eines Bibliotheksassistenten/in während der Öffnungszeiten möglich.

 

3. Nach Voranmeldung kann das Medienzentrum auch von Schülergruppen unter Aufsicht eines Lehrers/ Lehrerin benutzt werden.

 

4. Das Suchen von Medien (Recherche) kann jederzeit auf den zur Verfügung gestellten Computern im Medienzentrum, aber auch von jedem anderem Computer über die Homepage http://www.hblw-wolfsberg.bibbs.cc. erfolgen.

 

5. Bücher (Medien), die aus den Regalen entnommen worden sind, sind an genau denselben Platz zurückzustellen und dürfen keinesfalls in irgendein Regal abgestellt werden.

 

6. Für das Entlehnen von Büchern benötigen Schüler/innen ein Entlehnetikett mit  Lesenummer und Barcode, welches z.B. auf der Rückseite des Schülerausweises anzubringen ist. Dieses Etikett ist bei der Medienzentrumsleitung/assistentin erhältlich. Ein Verlust ist sofort zu melden!

 

7. Bücher, CD’s , DVD´s und Videos´s (maximal 3 Medien), die bereits inventarisiert sind - d.h. mit Systematik- und Barcode-Etiketten versehen sind - dürfen max. 21 Tage entlehnt werden – Ferien werden dabei nicht mitgerechnet. Eine Verlängerung um weitere 21 Tage ist möglich. Das Entlehnen ist kostenlos; bei Überschreitung der Entlehnzeit wird jedoch eine Mahnspende verrechnet (€0,50 pro Woche und Medium). Die neusten/aktuellen Zeitungen/Zeitschriften werden nicht verliehen.

 

8. MaturantInnen und SchülerInnen der Abschlussklasse müssen 5€ Kaution pro Medium hinterlegen.

 

9. Schultaschen sind an dem dafür bestimmten Platz (Ablagefächer) abzustellen und dürfen nicht in andere Bereiche der Bibliothek mitgenommen werden.

 

10. Die entlehnten Medien sind mit äußerster Schonung zu behandeln. Bei Verlust eines entlehnten Mediums muss der Entlehner/in das verlorene Medium neu anschaffen oder dessen Wert ersetzen. Dasselbe gilt, wenn das Medium so stark beschädigt wird, dass es unbrauchbar ist.

 

11. Essen und Trinken ist in der Bibliothek keinesfalls erlaubt.

 

12. Die Medienzentrumsleitung/assistentin  können Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an diese Regeln halten, von der Benützung des Medienzentrums zeitweise oder im Wiederholungsfall auf Dauer ausschließen
   
 

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