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Benutzerordnung des Medienzentrums |
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| 1. |
Das Medienzentrum ist ein Arbeitsbereich sowohl für Schülerinnen und
Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer. Sie dient zur Recherche für
Referate, Spezialgebiete, zur Vorbereitung auf den Unterricht, zum Anschauen
bzw.
Anhören von DVDs und CD’s, zur Benützung von CD-ROM’s und einfach zum Schmökern
guter Bücher. Lärm stört beim Lesen und Lernen!
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| 2. |
Die Benützung
des Medienzentrums ist nur in Anwesenheit des Bibliothekars oder eines
Bibliotheksassistenten/in während der Öffnungszeiten möglich.
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| 3. |
Nach Voranmeldung kann
das Medienzentrum auch von Schülergruppen unter Aufsicht eines Lehrers/ Lehrerin benutzt werden.
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| 4. |
Das
Suchen von Medien (Recherche) kann jederzeit auf den zur Verfügung
gestellten Computern im Medienzentrum, aber auch von jedem anderem Computer
über die Homepage
http://www.hblw-wolfsberg.bibbs.cc. erfolgen.
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| 5. |
Bücher
(Medien),
die aus den Regalen entnommen worden
sind, sind an genau denselben Platz
zurückzustellen und dürfen keinesfalls in irgendein Regal abgestellt werden.
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| 6. |
Für das Entlehnen
von Büchern benötigen Schüler/innen ein Entlehnetikett mit
Lesenummer und Barcode, welches z.B. auf der Rückseite des Schülerausweises
anzubringen ist. Dieses Etikett ist bei der Medienzentrumsleitung/assistentin erhältlich. Ein Verlust ist sofort zu melden!
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| 7. |
Bücher, CD’s , DVD´s und Videos´s (maximal 3 Medien), die bereits
inventarisiert sind -
d.h. mit Systematik- und Barcode-Etiketten versehen
sind - dürfen max.
21 Tage entlehnt werden – Ferien werden dabei
nicht mitgerechnet. Eine Verlängerung um weitere 21 Tage ist möglich. Das
Entlehnen ist kostenlos; bei Überschreitung der Entlehnzeit wird jedoch eine
Mahnspende verrechnet (€0,50 pro Woche und Medium). Die
neusten/aktuellen Zeitungen/Zeitschriften werden nicht verliehen.
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| 8. |
MaturantInnen und SchülerInnen der Abschlussklasse müssen 5€ Kaution pro
Medium hinterlegen.
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| 9. |
Schultaschen
sind an dem dafür bestimmten Platz (Ablagefächer) abzustellen und dürfen
nicht in andere Bereiche der Bibliothek mitgenommen werden.
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| 10. |
Die entlehnten
Medien sind mit äußerster Schonung zu behandeln. Bei
Verlust eines entlehnten Mediums muss der Entlehner/in
das verlorene Medium neu anschaffen oder dessen Wert ersetzen. Dasselbe
gilt, wenn das Medium so stark beschädigt wird, dass es unbrauchbar ist.
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| 11. |
Essen und
Trinken
ist in der Bibliothek keinesfalls erlaubt.
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| 12. | Die Medienzentrumsleitung/assistentin können Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an diese Regeln halten, von der Benützung des Medienzentrums zeitweise oder im Wiederholungsfall auf Dauer ausschließen | |