Aufnahme Vorraussetzung:
Kriterium für die Aufnahme ist der Schulerfolg der 8. Schulstufe.
Ohne Aufnahmsprüfung
Allgemeinbildende höhere Schule (AHS):
- Positives Zeugnis der 8. Schulstufe
(Ausnahmen: 2. Fremdsprache wie Latein, Französisch, Italienisch, etc. und Geometrisches Zeichnen)
Hauptschule (HS):
- Positives Zeugnis der 8. Schulstufe und in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik in der 1. Leistungsgruppe
- Positives Zeugnis der 8. Schulstufe und in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik in der 2. Leistungsgruppe mit Sehr gut oder Gut.
- Positives Zeugnis der 8. Schulstufe und Konferenzbeschluss der Hauptschule bei einem Befriedigend in der 2. Leistungsgruppe
Die Nichtannahme eines vorläufig zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig
Kann kein vorläufiger Schulplatz zugewiesen werden, so übernimmt der Landesschulrat für Kärnten unter Bedachtnahme der anderen Wünsche der Aufnahmewerberin/des Aufnahmewerbers die Schulzuweisung.
Mit Aufnahmsprüfung
Hauptschule (HS):
- Positives Zeugnis der 8. Schulstufe und in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik in der 2. Leistungsgruppe mit Befriedigend oder Genügend.
- Positives Zeugnis der 8. Schulstufe und in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik in der 3. Leistungsgruppe.
Wichtige Termine!
Anmeldung:
8. Feber 2013 – 1. März 2013
- Anmeldungen werden in den Semesterferien von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr und danach von 7:30 bis 15:00 Uhr persönlich entgegengenommen.
Mitzubringen sind:
- das Original sowie eine Abschrift der Schulnachricht
- das erste Blatt des Aufnahmeantrages mit den ausgefüllten Schülerdaten
- Der Antrag auf Aufnahme wird am Original der Schulnachricht bestätigt
Informationsabend
- Montag, 21 Jänner 2013, 19:00 Uhr Bundesschulzentrum Wolfsberg, 2. Stock
Vorläufige Zuweisung:
- erfolgt bis spätestens 3. April 2013
Aufnahmsprüfung:
- Dienstag, 2. Juli 2013, ab 08:00 Uhr schriftlich
- Mittwoch, 3. Juli 2013, ab 08:00 Uhr mündlich
Beginn des Schuljahres 2013/14
- Montag, 9. September 2013 um 08:00 Uhr
Endgültige Aufnahme:
- Das Jahreszeugnis ist bis spätestens Montag, dem 8. Juli 2013, 15:00 Uhr im Sekretariat des BORG Wolfsberg im Original vorzulegen.
- Erst nach Vorlage des Jahreszeugnisses kann eine Aufnahme ausgesprochen werden.
- Anhand des Jahreszeugnisses werden die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen nochmals festgestellt.
- Über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens werden die AufnahmewerberInnen schriftlich verständigt.
Bei Fragen:
- kontaktieren Sie bitte das Sekretariat des BORG Wolfsberg, Tel.: 04352-2342
- Erreichbarkeit: Montag – Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Während der Ferienzeit: Jeweils am Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr